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Reisekostenabrechnung 2021 – Änderungen im Überblick

von 4 Feb, 2021

Mit dem „Jahressteuergesetz 2020“ hat der Bundestag steuerliche Änderungen auf den Weg gebracht, die auch die Reisekosten betreffen werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen innerhalb Deutschlands erhöht. Diese Pauschbeträge – eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer – gelten auch im Jahr 2021.

Zudem werden gemäß BMF Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten vom 03.12.2020 zum 1. Januar 2021 die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen angepasst.

Für weitere Informationen zur Aktualisierung der Reisekosten in Ihren Unit4 ERP Lösung sprechen Sie mit unserer Beraterin Antje Lindner.

Eine komplette Übersicht zu den Auslandsreisepauschalen finden Sie im BMF Schreiben zur steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen über den nachfolgenden Link.

Download BMF Schreiben.

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